Vollmacht missbraucht: Anwalt legt eigenmächtig Berufung ein – und muss zahlen

Nachrichten Steuern und Recht
30.09.2025
Das KG Berlin hat klargestellt, dass ein Prozessbevollmächtigter bei missbräuchlicher Ausübung einer erteilten Prozessvollmacht persönlich für die Kosten eines Berufungsverfahrens haften kann (Az. 20 U 78/25). Darauf weist die BRAK hin.