Nachrichten Steuern und Recht
30.09.2025
Das KG Berlin hat klargestellt, dass ein Prozessbevollmächtigter bei missbräuchlicher Ausübung einer erteilten Prozessvollmacht persönlich für die Kosten eines Berufungsverfahrens haften kann (Az. 20 U 78/25). Darauf weist die BRAK hin.