Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ ist überwiegend durchzuführen

Nachrichten Steuern und Recht
09.09.2024
Nach dem Hamburgischen Verfassungsgericht ist das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ überwiegend durchzuführen. Nur eine der beabsichtigten Neuregelungen verstoße gegen das Eigentumsgrundrecht (Az. HVerfG 1/23).