Versicherte haben Anspruch auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Nachrichten Steuern und Recht
17.06.2026
Das LSG Bayern entschied, dass Versicherte auch bei wegen Beitragsrückständen ruhenden Leistungsansprüchen einen Anspruch auf Ausstellung und Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte haben und diese weder gesperrt noch entzogen werden darf (Az. L 5 KR 96/23).