Nachrichten Steuern und Recht
25.11.2025
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten digitale Bescheide zur Regel werden - Papier zur Ausnahme. Doch: Der Gesetzgeber verschiebt den Start - aber nur teilweise. Der DStV fasst die Neuerungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.