Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen

Nachrichten Steuern und Recht
25.04.2024
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen - nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az. II ZB 13/23). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.