Nachrichten Steuern und Recht
16.04.2026
Das VG Mainz hat entschieden, dass ein Taxifahrer keinen Anspruch auf Rückgabe von über 100.000 Euro Bargeld hat, da dessen Einziehung mangels nachgewiesenen rechtmäßigen Eigentums rechtmäßig war (Az. 1 K 91/25.MZ).