Stadt Augsburg: Rückforderung gezahlter Zulagen von Leichenfahrer war unzulässig

Nachrichten Steuern und Recht
20.05.2026
Das LAG München entschied, dass die Stadt Augsburg die über Jahre gezahlten Zulagen nicht zurückfordern durfte und der Leichenfahrer hierauf vertraglich Anspruch hatte (Az. 5 SLa 22/25).