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Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Nachrichten Steuern und Recht
09.04.2026
Das SG Landshut entschied, dass die Rückzahlungsforderung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers rechtmäßig ist (Az. S 16 AL 83/24).
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