Rechtliches Gehör: Kranke Anwältin legt AU vor – Gericht darf nicht verhandeln

Nachrichten Steuern und Recht
15.05.2026
Legt eine Prozessvertreterin bzw. ein Prozessvertreter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, so reicht dies in der Regel für eine Terminsverlegung aus, so das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Az. 4 LZ 349/25 OVG). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.