Passivlegitimation im gerichtlichen AdV-Verfahren bei örtlicher Unzuständigkeit der Ausgangsbehörde

Nachrichten Steuern und Recht
01.07.2026
Das FG Hamburg gewährte die Aussetzung der Vollziehung, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schätzungsbescheide eines Gastronomiebetriebs bestanden und im AdV-Verfahren das örtlich zuständige Finanzamt als richtiger Antragsgegner anzusehen war (Az. 6 V 90/25).