Nächtlicher Lärm auf dem Brüsseler Platz – Zwangsgeldandrohung gegen die Stadt Köln bestätigt

Nachrichten Steuern und Recht
15.05.2026
Die Stadt Köln hat ihre Verpflichtung, gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm einzuschreiten, noch nicht hinreichend erfüllt. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und damit eine Entscheidung des VG Köln bestätigt, das der Stadt ein Zwangsgeld angedroht hatte (Az. 8 E 236/26).