Langzeitstudent hat keinen Anspruch auf Wohngeld

Nachrichten Steuern und Recht
05.01.2026
Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies entschied das VG Mainz (Az. 1 K 19/25.MZ).