Kündigung nach Kirchenaustritt: Strenge Anforderungen an kirchliche Arbeitgeber

Nachrichten Steuern und Recht
17.03.2026
Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. So entschied der EuGH (Rs. C-285/24).