Kündigung einer ltd. Oberärztin in der Sportmedizin der TUM unwirksam

Nachrichten Steuern und Recht
21.04.2026
Das LAG München hat am 21.04.2026 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung einer leitenden Oberärztin und Chefarzt-Stellvertreterin im Bereich präventive Sportmedizin und Sportkardiologie bei der Technischen Universität München (TUM) unwirksam ist (Az. 9 SLa 495/25).