Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin ist wirksam

Nachrichten Steuern und Recht
30.09.2025
Das LAG Köln hat die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen ein Urteil des ArbG Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März 2023 als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt (Az. 10 SLa 289/24).