Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022

Nachrichten Steuern und Recht
20.04.2026
Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das FG Sachsen (Az. 2 K 602/25).