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Keine Erstattung der Kosten einer Räumungsklage durch den Sozialhilfeträger
Nachrichten Steuern und Recht
06.10.2025
Ein 72-jähriger Sozialhilfeempfänger kann von der Stadt Kassel nicht die Erstattung der Kosten einer Räumungsklage verlangen. Das hat das LSG Hessen geurteilt (Az. L 4 SO 38/25).
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