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Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr
Nachrichten Steuern und Recht
23.07.2026
Bei der Festsetzung einer Rahmengebühr bedarf es keiner Ermessensausübung durch die Behörde, wenn diese nur die Mindestgebühr zugrunde legt. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 9 A 796/26).
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