Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann

Nachrichten Steuern und Recht
27.08.2024
Das VG Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen (Az. 7 K 185/24).