Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe

Nachrichten Steuern und Recht
12.06.2026
Eine durch die Einstellungspraxis des Dienstherrn bedingte Lücke zwischen Referendariat und Übernahme in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn darf sich versorgungsrechtlich nicht zu Lasten der betroffenen Lehrkraft auswirken. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 8.25).