Kein sozialversicherungsrechtliches „Out-Sourcing“ von Piloten bei Eingliederung in die Betriebsorganisation von Ryanair

Nachrichten Steuern und Recht
23.01.2026
Den Möglichkeiten, Piloten als selbstständige Auftragnehmer zu beschäftigen, sind Grenzen gesetzt. Die zur Begründung einer Selbstständigkeit gewählte Vertragsgestaltung, über die das LSG Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren zu entscheiden hatte, lässt tatsächlich nur den Schluss auf eine abhängige Beschäftigung bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair zu (Az. L 16 BA 48/23).