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Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden
Nachrichten Steuern und Recht
13.04.2026
Das LG Lübeck verneinte Ersatzansprüche einer Frau, die durch den Heuboden eines Pferdestalls stürzte und sich dabei verletzte, da die Stallbetreiber keine Pflicht verletzt hätten (Az. 5 O 98/24).
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