Kein Schadensersatz für Sturz auf Gullydeckel

Nachrichten Steuern und Recht
24.03.2026
Das LG Flensburg wies eine Klage auf Schadensersatz ab, da der hervorstehende Kanaldeckel keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellte und für einen aufmerksamen Fußgänger erkennbar war (Az. 2 O 53/24).