Nachrichten Steuern und Recht
08.06.2026
Das SG Hannover hat den Eilantrag auf höhere Bürgergeldleistungen abgelehnt, weil die Ehegatten trotz getrennter Wohnungen voraussichtlich nicht dauernd getrennt leben und daher eine Bedarfsgemeinschaft bilden (Az. S 7 AS 334/26 ER).