Gescheiterte Reise zu Champions League Spiel: Keine Eintrittskarten nach Buchung einer Fan-Reise über Social Media

Nachrichten Steuern und Recht
08.06.2026
Das AG München verurteilte einen Reiseunternehmer zur Rückzahlung des noch offenen Betrags, da die gebuchte Fußballreise einschließlich der Eintrittskarten nicht erbracht wurde und der Kläger wirksam vom Vertrag zurücktreten konnte (Az. 172 C 527/26).