Erinnerung: Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024

Nachrichten Steuern und Recht
03.09.2024
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern. Darauf weist diei WPK hin.