BFH zum Besitz im Kaffeesteuerrecht

Nachrichten Steuern und Recht
29.01.2026
Der BFH hatte zu klären, wie für die Frage nach dem Steuerschuldner der Begriff des Versenders und der Begriff des in Besitz halten nach § 17 Abs. 2 Kaffeesteuergesetz auszulegen ist (Az. VII R 13/23).