Nachrichten Steuern und Recht
09.07.2026
Der BFH hatte über das Bestehen oder Nichtbestehen der Grenzgängereigenschaft eines deutschen Staatsbürgers mit inländischem Wohnsitz zu entscheiden, der als Teilzeitbeschäftigter mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft arbeitete und auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete, die er regelmäßig nutzte (Az. VI R 31/24).