BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland

Nachrichten Steuern und Recht
25.09.2025
Der BFH entschied, dass die Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind (Az. VI R 21/23).