Kanzlei
Aktuelles
Leistungen
Downloads
Karriere
Kontakt
BFH: Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Nachrichten Steuern und Recht
12.03.2026
Der BFH entschied, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen (Az. VIII R 6/23).
Mehr dazu bei der Datev