BFH: Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

Nachrichten Steuern und Recht
16.07.2026
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung als Teilnahme an einer solchen Tat von § 191 Abs. 5 Satz 2 AO erfasst wird oder ob eine begangene Steuerhinterziehung im Sinne des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Wortlaut der Vorschrift auf eine täterschaftliche Begehungsform beschränkt ist (Az. VII R 18/24).