BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

Nachrichten Steuern und Recht
18.06.2026
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, welche Kriterien für den Nachweis der Voraussetzungen für einen sachlichen Billigkeitserlass nach § 163 AO bei einer gegenüber einem Miterben festgesetzten Erbschaftsteuer erforderlich sind , wenn dieser nichts aus dem Nachlass erhalten hat und sich die empfangenden Miterben wahrscheinlich im außereuropäischen Ausland aufhalten, sodass auch ein zivilrechtlicher Anspruch nicht verfolgt wurde (Az. II R 1/22).