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Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen
Nachrichten Steuern und Recht
17.03.2026
Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Dies hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 4 L 508/25).
Mehr dazu bei der Datev