Nachrichten Steuern und Recht
15.04.2026
Das BMF gibt bekannt, dass die erhöhten steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bereits rückwirkend ab 1. Januar 2026 angewendet werden können (Az. IV C 5 - S 2337/00030/002/005).