Zur Frage der Haftung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel

Nachrichten Steuern und Recht
28.05.2025
Unfallbeteiligte haften je zur Hälfte bei unmittelbarem Zusammenhang der Kollision des auffahrenden Fahrzeugs mit einem abgebrochenen Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 9 U 5/24).