Wettvermittlungsstellen müssen untereinander Mindestabstand einhalten

Nachrichten Steuern und Recht
22.08.2025
Wettvermittlungsstellen müssen zu anderen Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden und damit die gemeinsame Klage einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen (Az. 16 K 1182/22).