Werbeanlagen im Außenbereich nicht zulässig

Nachrichten Steuern und Recht
01.10.2024
Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 738/23.MZ).