Währungskursverluste aus einem Gesellschafterdarlehen sind bei Fremdüblichkeit abzugsfähig

Nachrichten Steuern und Recht
15.04.2025
Das FG Münster hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war (Az. 10 K 764/22 K).