Versäumte Frist: Anwältin haftet nicht für aussichtslose Berufung

Nachrichten Steuern und Recht
06.02.2025
Wenn die Berufung ohnehin aussichtslos gewesen wäre, haftet eine Anwältin auch nicht dafür, dass sie die Frist versäumt hat, so das LG Karlsruhe (Az. 6 O 202/23). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.