Urteilsdatenbank OpenJur haftet nicht für Urteil ohne Anonymisierung

Nachrichten Steuern und Recht
30.05.2025
Die Urteilsdatenbank OpenJur ist als journalistisch bzw. wissenschaftlich einzustufen, weshalb für sie die Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO gilt, so das LG Hamburg. DSGVO-Ansprüche wegen eines von der Seite der Berliner Justiz übernommenen nicht anonymisierten Urteils bestünden daher nicht (Az. 324 O 278/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.