Nachrichten Steuern und Recht
19.12.2024
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig war. Unzulässig sei es jedoch, die Kündigung an die Schriftform zu binden. Kraft Gesetzes reiche die Textform (Az. 6 U 206/23).