Nachrichten Steuern und Recht
05.01.2026
Das FG Hamburg hat entschieden, dass Sponsoringzahlungen an einen gemeinnützigen Verein bei vertraglich vereinbarter werblicher Gegenleistung unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und weder Spenden noch verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen (Az. 2 K 67/23).