Streit um Bienen: Landgericht Köln bestätigt Verbot der Haltung von Bienenvölkern auf dem Balkon

Nachrichten Steuern und Recht
03.03.2026
Ein Wohnungseigentümer darf Bienenvölker ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht auf seinem Balkon halten. Das hat das LG Köln entschieden (Az. 15 S 17/25).