Sonderzahlung gekürzt: Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgelds mindern

Nachrichten Steuern und Recht
02.09.2025
Nach einer Entscheidung des ArbG Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen (Az. 10 Ca 57/25).