Selbstständig oder abhängig beschäftigt – Streit um die Arbeit einer Ärztin bei der „zweiten Leichenschau“

Nachrichten Steuern und Recht
19.03.2025
Die von einer Ärztin oder einem Arzt vor einer Feuerbestattung durchgeführte zweite Leichenschau stellt keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 5 BA 1266/24).