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Schöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift
Nachrichten Steuern und Recht
07.04.2025
Schöffen werden wieder zu Privatpersonen, wenn das Strafverfahren beendet ist und können damit auch nicht die Urteilsbegründung erfahren, so das KG Berlin (Az. 3 Ws 25/24). Hierauf weist die BRAK hin.
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