Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Nachrichten Steuern und Recht
16.01.2026
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az. 2 O 154/24).