Online-Coaching zu Kryptowährung – Betreiberin einer Plattform zur Rückzahlung von 1.500 Euro an Kundin verurteilt

Nachrichten Steuern und Recht
15.01.2025
Das LG München I hat die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching zur Rückzahlung von 1.500 Euro an eine Kundin verurteilt. Zudem hat es festgestellt, dass der zwischen Kundin und Anbieterin geschlossene Vertrag nichtig ist (Az. 44 O 16944/23). Der beklagten Plattformbetreiberin fehle schon die erforderliche Zulassung für das Anbieten von Fernunterricht.