Online-Apotheken-Anbieter darf nicht für „Abnehmspritze“ werben

Nachrichten Steuern und Recht
04.03.2025
Eine Online-Apotheke machte Werbung für die sog. Ab­nehmsprit­ze nur per Fra­ge­bo­gen ohne per­sön­li­chen Kon­takt zum Arzt. Das LG München I entschied, dass dem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der "Abnehmspritze" gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist (Az. 4 HK O 15458/24).