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Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Nachrichten Steuern und Recht
12.09.2024
Die Haltung von zwei Minischweinen im Garten eines in einem allgemeinen Wohngebiet gelegenen Wohnanwesens ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 427/24.NW).
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